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Mitglieder

Lernen Sie unser umfangreiches Leistungsangebot kennen:

1. Vermietung der genossenschaftseigenen Wohnungen und Stellplätze

  • Angebot von ca. 400 Wohnungen von 35 bis 120 qm im Stadtgebiet Erdings
  • Sicherer und bezahlbarer Wohnraum
  • Vom charmanten Altbau bis zur modernen Neubau-Wohnung
  • Mieten unter dem Mietspiegel der Stadt Erding
  • Vergaben nach Reihenfolge der eingegangenen Interessentenbögen und Eignung der Wohnung 

2. Hausverwaltung und Instandhaltung für die genossenschaftseigenen Wohnungen und Stellplätze

  • Zeitnahe Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die genossenschaftlichen Mieter
  • Planung und Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen  
  • Energetische Sanierung sowie Neu- und Ersatzbau 

3. Handwerkerservice zur Wohnungsrenovierung

  • Leistungsangebot der festangestellten Handwerksmeister des eigenen Regiebetriebes
  • Kernleistungen in den Gewerken: Schreiner, Heizung/Sanitär und Maler
  • Service für Mieter eigener und fremd betreuter Wohnungen in Erding  

Rund ums Wohnen

Hier finden Sie einige wichtige und interessante Hinweise zum Thema "Rund ums Wohnen".

Einfache Meldung eines Schadens Richtig Heizen und Lüften - und damit Schimmel vermeiden! Mülltrennung - so geht’s richtig (Fremdsprachige Hinweisblätter liegen beim Landratsamt Erding aus) Wohnungskündigung - was ist alles zu tun? Aktuelle Hauslärmverordnung der Stadt Erding

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Baugenossenschaft?

Eine Baugenossenschaft ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl (Genossen). Ihr Zweck ist es, die Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern. Hierzu baut die Genossenschaft Wohnungen und stellt sie den Mitgliedern zur Verfügung. Grundlage sind die genossenschaftlichen Werte Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.

Sind die Wohnungen bei der Baugenossenschaft billiger als vergleichbare Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt?

Hier muss man unterscheiden:

  • Bei frei finanzierten Wohnungen: Grundsätzlich ja. Beim Großteil unserer Wohnungen liegen wir unterhalb der Mieten für vergleichbare Wohnungen, berechnet auf Grundlage des aktuellen Mietspiegels der Stadt Erding (Winter 2016). Als wirtschaftlich handelndes Unternehmen müssen aber auch wir einen angemessenen Preis verlangen; dies gilt z.B. bei unseren neuen Wohnhäusern, die gemäß aktuellem Standard und mit vielen, modernen Extras ausgestattet sind.
  • Bei öffentlich geförderten Wohnungen: Ja, die Wohnungen sind günstiger. Der Mietpreis wird von den Kommunen vorgegeben.

Grundsätzlich gilt, dass wir durch eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung unserer Häuser versuchen, die laufenden Betriebskosten günstig zu halten und damit die Bewohner beim Gesamtmietpreis weit möglichst zu entlasten. 

Welche Vorteile habe ich, wenn ich bei der Baugenossenschaft eine Wohnung miete?

Neben den meist kostengünstigeren Mieten gibt es zum Beispiel folgende Vorteile:

  • Als Mitglied nutzen Sie Ihr Eigentum selbst mit
  • Die Nutzung der Wohnung erfolgt grundsätzlich unbefristet
  • Kündigungen wegen Eigenbedarf gibt es nicht

Wie hoch ist die Kaution?

Eine zusätzliche Kaution ist als Mietsicherheit in Form eines Mietkautionskontos zu leisten.

Die Kautionshöhe beträgt 3 Nettokaltmieten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Nutzungsvertrag und dem allgemeinen Mietvertrag?

Nutzungsverträge sind im Wesentlichen "Mietverträge" für Genossenschaftswohnungen. Sie richten sich nach den üblichen mietrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen. Zusätzlich beeinflussen das Genossenschaftsgesetz und die von den Mitgliedern beschlossene Satzung das Mietverhältnis. Das Besondere an Nutzungsverträgen ist, dass diese nur von Mitgliedern abgeschlossen werden können. Mit Bezug einer Wohnung nutzen Sie als Mitglied somit genossenschaftliches bzw. "Ihr" Eigentum selbst mit.

Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Grundsätzlich kann sich jeder für eine Wohnung bei uns bewerben (Ausnahme: preisgebundene Wohnungen). Es muss ein Interessentenbogen ausgefüllt werden. Mitglieder werden im Rahmen der Vergaberichtlinien bevorzugt.

Muss ich als Bewerber für eine Wohnung bereits Mitglied werden?

Um sich für eine Wohnung zu bewerben, ist nur ein ausgefüllter Interessentenbogen Voraussetzung. Erst mit Abschluss eines Nutzungsvertrags ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Wie werde ich Mitglied?

Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages für eine Wohnung unterzeichnen Sie ein Beitrittsformular, mit dem Sie in die Baugenossenschaft Erding eG als neues Mitglied aufgenommen werden. Dabei wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 € fällig.

Wie kann ich meine Geschäftsanteile kündigen?

Eine Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Die Anteile werden nach der Mitgliederversammlung, die auf den Kündigungstermin (31.12. des betreffenden Geschäftsjahres) folgt, ausbezahlt. Die Verzinsung der Anteile berechnet sich bis zum Kündigungstermin.

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